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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2009 | p. 18–20Es folgt Seite №18

Nr. 4 Kantonsgericht Graubünden, Jugendkammer, Urteil vom 26. Juni 2008 i.S. W. gegen Jugendanwaltschaft Graubünden – JK-08-1

Art. 32 Abs. 2 i.V.m. Art. 31 Abs. 2 BV, Art. 88 StPO/GR: verfassungsrechtlicher Anspruch eines nicht festgenommenen Beschuldigten auf Belehrung über sein ​Aussageverweigerungsrecht.

Zwar begründet das Bündner Strafverfahrensrecht keine Pflicht, eine beschuldigte Person auf ihr ​Aussageverweigerungsrecht hinzuweisen. In Abweichung zur bisherigen kantonalen und bundesgerichtlichen Praxis ist aber…

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