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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2017 | p. 384–388Es folgt Seite №384

Nr. 32 Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, Beschluss vom 28. Oktober 2016 i.S. A. gegen Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland – BK 16 304

Art. 10 Abs. 1 und 255 Abs. 1 lit. a StPO: Vereinbarkeit der DNA-Analyse mit der Unschuldsvermutung.

Der Grundsatz der Unschuldsvermutung schliesst nicht aus, dass Erkenntnisse aus einer laufenden ​Strafuntersuchung bei der Beurteilung der Frage, ob eine beschuldigte Person mit erhöhter Wahrscheinlichkeit bereits gleichartige Delikte begangen hat oder in Zukunft begehen wird, berücksichtigt werden…

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