Aller au contenu principal

Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2013 | p. 333–340Es folgt Seite №333

Nr. 39 Obergericht Bern, Strafabteilung, 1. Strafkammer, Urteil vom 20. Juni 2013 i.S. X. gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern – SK 13 31

Art. 260 StGB; Art. ​391Abs. 2 ​StPO: Landfriedensbruch; Verbot der reformatio in peius.

Wird aus einer von der Polizei eingekesselten Anti-WEF-Demonstration heraus eine Brandfackel in Richtung der Polizeikräfte geworfen, stellt dies eine als erheblich zu qualifizierende und mit vereinten Kräften aus einer öffentlichen Zusammenrottung heraus begangene Gewalttätigkeit dar.

Das Verbot…

[…]