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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2013 | p. 333–340Es folgt Seite №333

Nr. 39 Obergericht Bern, Strafabteilung, 1. Strafkammer, Urteil vom 20. Juni 2013 i.S. X. gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern – SK 13 31

Art. 260 StGB; Art. 391 Abs. 2 StPO: Landfriedensbruch; Verbot der reformatio in peius.

Wird aus einer von der Polizei eingekesselten Anti-WEF-Demonstration heraus eine Brandfackel in Richtung der Polizeikräfte geworfen, stellt dies eine als erheblich zu qualifizierende und mit vereinten Kräften aus einer öffentlichen Zusammenrottung heraus begangene Gewalttätigkeit dar.

Das Verbot der…

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