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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2012 | p. 361–367Es folgt Seite №361

Die Kompetenz zur Einvernahme im Vorverfahren

I. Einleitung

Die Frage, wem die Kompetenz zur Einvernahme zukommt, ist zwei Jahre nach Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung aus drei Gründen von wesentlicher Bedeutung. Erstens sind Einvernahmen für die Strafuntersuchung von zentraler Bedeutung (Kapitel II). Zweitens regelt die Strafprozessordnung diese Kompetenz sehr disparat und zudem unter Gewährung einer grossen…

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