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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2010 | p. 336–338Es folgt Seite №336

Nr. 57 Bundesgericht, strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 26. Februar 2010 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen – 6B_64/2010

Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK; Art. 29 Abs. 2, 32 Abs. 2 BV: Verfahrensgarantie; rechtliches Gehör; fehlende Konfrontationsmöglichkeit mit Belastungszeugen.

Eine belastende Zeugenaussage ist grundsätzlich nur verwertbar, wenn der Beschuldigte während des Verfahrens Gelegenheit hatte, das Zeugnis in Zweifel zu ziehen und Fragen an den Zeugen zu stellen. Als Zeugenaussagen gelten auch in der…

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