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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2020 | p. 263–271Es folgt Seite №263

Nr. 29 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 7. Dezember 2018 i.S. X. gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern – 6B_372/2018

Art. 15, 31 Abs. 2, 141 Abs. 3 und 306 ff. StPO: örtliche Zuständigkeit der kantonalen Polizeibehörden mit Bezug auf Radarmessungen; Abgrenzung zwischen polizeilicher und strafprozessualer Tätigkeit.

Wurde eine Straftat an mehreren Orten verübt oder ist der Erfolg an mehreren Orten eingetreten, so sind gemäss Art. 31 Abs. 2 StGB die Behörden zuständig, an dem zuerst Verfolgungshandlungen…

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