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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2012 | p. 271–271Es folgt Seite №271

Nr. 34 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 5. Juni 2012 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt – 6B_100/2012

Art. 139 Ziff. 1 StGB: vollendeter Diebstahl; Gewahrsamsbruch.

Wer Waren im Wert von CHF 300.– in selbst mitgebrachten Einkaufstaschen verstaut, die sich im Einkaufswagen befinden, und den Wagen an der Kassenreihe vorbeisteuert, macht sich des Diebstahls schuldig, auch wenn die Waren noch an einer Aussenkasse bezahlt werden könnten. (Regeste forumpoenale)

Art. 139 ch. 1 CP: vol consommé; bris de…

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