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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2016 | p. 231 –236Es folgt Seite №231

Glaubens- und Gewissensfreiheit kontra Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (Art. 219 StGB)1

I. Einleitung

Das Zusammenleben von Menschen verschiedener Kulturen mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit birgt ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotenzial. Die Religionszugehörigkeit und die damit verbundenen Wertvorstellungen stellen das Strafrecht vor (neue) Herausforderungen, so auch im Kontext mit der Kindererziehung. Zunehmende Probleme im Zusammenhang mit der Ausübung einer…

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