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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2009 | p. 243–247Es folgt Seite №243

Staatliche Passivität gegenüber strafbarem Verhalten – Grundlage für einen Verbotsirrtum oder für eine Strafminderung?

I. Sachverhalt und rechtliche Streitfrage

Herr X gründete anfangs 2001 mit einem Mitgesellschafter eine GmbH. Nach Eröffnung eines Shops in der Stadt Luzern verkauften sie während drei Jahren überwiegend Duftsäckchen, gefüllt mit getrockneten Hanfblüten. Die GmbH beschäftigte für das Abpacken den Verkauf und von Dufthanf mehrere Angestellte. In drei Jahren wurde ein Umsatz von nahezu CHF 3 Mio…

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