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Aus der Zeitschriftforumpoenale Sondernummer/2020 | p. 177–184Es folgt Seite №177

Fernwirkung des strafprozessualen Nemo-tenetur-Satzes in andere Rechtsgebiete

I. Einleitung

Nemo tenetur se ipsum prodere vel accusare. Niemand ist gehalten, sich selbst zu verraten oder anzuklagen. Dass dieser Fundamentalgrundsatz des Strafprozessrechts etwas mit dem Thema zu tun hatte, zu dem mir anlässlich des Forums Strafverteidigung vom 23. November 2018 zu referieren aufgetragen war, nämlich zum «Transfer von Beweiserhebungen anderer Behörden,…

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