Aller au contenu principal

Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2019 | p. 101–107Es folgt Seite №101

Nr. 11 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 10. September 2018 i.S.X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft und A. – 6B_719/2017

Art. 29 Abs. 1 BV; Art. 3 Abs. 2 lit. c und 56 StPO: Verpflichtung der Staatsanwältin zur Objektivität; Befangenheit.

Befangenheit eines Untersuchungsleiters ist namentlich anzunehmen, wenn nach objektiver Betrachtung besonders krasse oder ungewöhnlich häufige Fehlleistungen der Untersuchungsleitung vorliegen, welche bei gesamthafter Würdigung eine schwere Verletzung der Amtspflichten darstellen…

[…]