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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2013 | p. 75–83Es folgt Seite №75

Nr. 13 Obergericht Aargau, 1. Strafkammer, Entscheid vom 18. Oktober 2012 i.S. Staatsanwaltschaft Baden gegen B. – SST.2012.128

Art. 64 Abs. 1bisStGB: lebenslängliche Verwahrung; Begriff der dauerhaften Nichttherapierbarkeit.

Die ordentliche Verwahrung nach Art. 64 Abs. 1 StGB ist gegenüber der lebenslänglichen Verwahrung nach Art. 64 Abs. 1bisStGB subsidiär und erst zu prüfen, wenn die Voraussetzungen für letztere nicht gegeben sind. Eine dauerhafte Nichttherapierbarkeit i.S.v. Art. 64 Abs. 1bislit. c StGB liegt dabei nicht…

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