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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2018 | p. 475–484Es folgt Seite №475

Nr. 34 Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, Entscheid vom 5. September 2017 i.S. Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft und Privatklägerschaft gegen A. – 460 16 67

Art. 83, 130, 131 und 141 StPO: notwendige Verteidigung; Verwertbarkeit von Aussagen eines Beschuldigten ohne Beisein der Verteidigung.

Unter bestimmten Umständen muss eine beschuldigte Person zwingend verteidigt werden, damit ein Strafverfahren durchgeführt werden kann. Ab welchem Zeitpunkt die notwendige Verteidigung im Vorverfahren sichergestellt sein muss, ist umstritten. Spätestens im Zeitpunkt der…

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