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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2012 | p. 356–360Es folgt Seite №356

Die Zweiteilung des Verfahrens

I. Vorbemerkung

Am Kriminalgericht des Kantons Luzern wurde noch nie der Antrag gestellt, die Hauptverhandlung sei in zwei separate Teile zu gliedern, obwohl dieses aus dem angloamerikanischen Raum stammende Rechtsinstitut seit nunmehr bald zwei Jahren im Strafprozessrecht verankert ist. Das Gericht selbst hat sich ebenfalls noch nicht veranlasst gesehen, von Amtes wegen ein Schuld- oder…

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