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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2020 | p. 209–214Es folgt Seite №209

Problematik der teilweisen retrospektiven Konkurrenz

Zusammenspiel von Art. 49 Abs. 1, Abs. 2 und 46 Abs. 1 Satz 2 StGB nach der neueren Bundesgerichtspraxis

I. Begriffliches

Retrospektive Konkurrenz liegt vor, wenn eine frühere Straftat (die retrospektive Straftat) erst aufgedeckt und verfolgt wird, nachdem ein Strafurteil zu weiteren Delikten gefällt wurde.1 Bei der teilweise retrospektiven Konkurrenz sind nicht alle Straftaten, sondern nur einzelne davon retrospektiv.2 Da die Strafzumessung bei Delikten in echter Konkurrenz allgemein auf dem…

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