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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2014 | p. 198–202Es folgt Seite №198

Nr. 34 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 22. April 2014 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und A. – 6B_8/2014

Art. 173 StGB: «Hochstaplerin»; üble Nachrede.

Bezeichnet ein Journalist in einem Artikel eine Person als «Hochstaplerin», so ist dies ehrverletzend: Der Betroffene wird nicht bloss in seinem Anspruch auf gesellschaftliche Geltung in beruflicher Hinsicht herabgesetzt, sondern auch in jenem als ehrbarer Mensch. Bei verschiedenen Deutungsmöglichkeiten eines Ausdrucks kommt es auf den…

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