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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2016 | p. 132–135Es folgt Seite №132

Nr. 17 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 15. Januar 2016 i.S. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen X. – 6B_608/2015 (BGE 142 IV 11)

Art. 97 Abs. 3 StGB; Art. 354 StPO: Ende der Verfolgungsverjährung; Strafbefehl; Einsprache.

Der Strafbefehl stellt einen Urteilsvorschlag dar, welchen der Beschuldigte, indem er Einsprache erhebt, frei ablehnen kann. Soweit die Einsprache den Strafbefehl mit Wirkung ex tunc zunichtemacht, fehlt Letzterem die Eigenschaften eines den Lauf der Verfolgungsverjährung beendigenden erstinstanzlichen…

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