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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2014 | p. 99–104Es folgt Seite №99

Besonders günstige Umstände

I. Ausgangslage

Nach dem ehemaligen Bundesrichter Wiprächtiger ist der bedingte Strafvollzug eine «Kriminalsanktion eigener Art».1 Bei entsprechend vorbestraften Tätern wird er nur gewährt, wenn besonders günstige Umstände vorliegen. Bevor diese Umstände näher beleuchtet werden, muss zunächst diskutiert werden, worin der strafende Charakter einer Bewährungsmöglichkeit bestehen kann.

Verwei…

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