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Die nach langwierigen Vorbereitungen und einem unerwartet unspektakulär verlaufenden Gesetzgebungsverfahren im Jahre 2007 von den Räten verabschiedete und voraussichtlich auf den 1.1.2011 in Kraft tretende Schweizerische Strafprozessordnung wird für einige wenige Kantone nur relativ geringfügige Veränderungen zur Folge haben. Für die grosse Mehrheit der Kantone, insbesondere für die, welche das nun schweizweit verwirklichte sog. Staatsanwaltschaftsmodell bisher nicht kannten, wird demgegenüber…