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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2011 | p. 330–332Es folgt Seite №330

Nr. 51 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 1. Juni 2011 i.S. A., B., C., D. und E. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau – 6B_1031/2010-6B_1035/2010

Art. 17, 48 lit. a Ziff. 3, 305 Abs. 1 StGB: Vollstreckungsbegünstigung; Strafmilderung; rechtfertigender Notstand.

Eine Vollstreckungsbegünstigung kann dadurch begangen werden, dass die für den Vollzug der Sanktion zuständigen Behördenmitglieder oder Beamten vom Vollzug einer rechtmässig ausgefällten Strafe absehen. Wird gegenüber den Behördenmitgliedern eine Drohung ausgesprochen, berührt dies den…

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