Erneut zur Gesamtstrafenbildung
Inhaltsübersicht
- I. Gleichartigkeit?
- II. Konkrete/abstrakte Methode
- III. Retrospektive Konkurrenz
- IV. Fazit
Christian Schwarzenegger hat in seinem Beitrag zur Festschrift für Hans Wiprächtiger einen neuen Strafzumessungsgrund entdeckt (oder, wenn man so will, erfunden): den der Eignung einer Sanktion zur Gesamtstrafenbildung.1 Das soll nicht unwidersprochen bleiben.
I. Gleichartigkeit?
Im Kern geht es um die Frage, in welcher Weise das Gericht beim Zusammentreffen mehrerer Straftaten nach Art. 49 Abs. 1…
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