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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2008 | p. 356–361Es folgt Seite №356

Gesamtstrafenbildung nach neuem Recht*

Vorbemerkung

Die Revision 2002 des Allgemeinen Teils des StGB hat im Bereich der strafrechtlichen Sanktionen zahlreiche Fragen aufgeworfen, bei denen vorerst Unsicherheit, zum Teil auch Streit herrscht. Zu ihnen gehört die Gesamtstrafenbildung nach Art. 49 StGB, aber auch nach den anderen Bestimmungen, die sie zulassen oder gebieten (Art. 46 Abs. 1, 89 Abs. 6, 344 Abs. 2 StGB). Das dürfte Grund genug…

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