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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2019 | p. 374–380Es folgt Seite №374

Aspekte der beweismässigen Verwertbarkeit von polizeirechtlich erhobenen Informationen im Strafverfahren

Dargestellt am Polizeigesetz des Kantons Zürich

I. Einleitung

Polizeiliche Arbeit besteht wesentlich im Erheben von Informationen. Bei der Ermittlung von Straftaten versteht sich das von selbst – ohne Beweise lässt sich keine Verurteilung herbeiführen. Aber auch für die präventiv-polizeiliche Tätigkeit gilt, dass man die Situation kennen muss, die eine polizeiliche Intervention verlangt. In den letzten Jahren haben etliche Kantone…

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