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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2016 | p. 258–262Es folgt Seite №258

Nr. 32 Obergericht des Kantons Zürich, I. Strafkammer, Urteil vom 3. Dezember 2015 i.S. Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich sowie A. gegen B. – SB150061

Art. 10 Abs. 2, 141 und 177 Abs. 1 StPO: freie richterliche Beweiswürdigung; fehlende Zeugenbelehrung; Frage der Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Entlastungsbeweise.

Art. 177 Abs. 1 StPO sieht für den Fall, dass bei einer Zeugeneinvernahme die Belehrung betreffend die Rechte und Pflichten sowie die Strafbarkeit des falschen Zeugnisses unterbleibt, deren Ungültigkeit vor. Damit erweisen sich die…

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