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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2009 | p. 313–314Es folgt Seite №313

Gesetzgebung — Législation — Legislazione

Korruptionsbekämpfung: Zusatzsanktionen gegenüber verurteilten juristischen Personen

Der Bundesrat hat zu den Empfehlungen 4, 6 und 12 der Europaratkommission GRECO Stellung bezogen und will weitere Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung ergreifen.1 Gegen juristische Personen sollen Zusatzsanktionen zur ​Unternehmensstrafbarkeit eingeführt werden (Empfehlung 12).2 So ist in Art.26 des…

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