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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2009 | p. 313–314Es folgt Seite №313

Gesetzgebung — Législation — Legislazione

Korruptionsbekämpfung: Zusatzsanktionen gegenüber verurteilten juristischen Personen

Der Bundesrat hat zu den Empfehlungen 4, 6 und 12 der Europaratkommission GRECO Stellung bezogen und will weitere Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung ergreifen.1 Gegen juristische Personen sollen Zusatzsanktionen zur Unternehmensstrafbarkeit eingeführt werden (Empfehlung 12).2 So ist in Art.26 des Vorentwurfs…

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