Beschlagnahme und Einziehung von in der Schweiz «gewaschenen» Vermögenswerten aus einer rein ausländischen Vortat1
Inhaltsübersicht:
- I. Einleitung
- II. Einziehung nach Art. 70 StGB
- 1. Ausländische Anlasstat
- 2. Geldwäscherei als Anlasstat
- a) Lehre und Rechtsprechung zur Geldwäscherei als Anlasstat
- b) Lehrmeinungen zur Geldwäscherei als Vortat der Geldwäscherei
- c) Definition des «Herrührens» resp. «Erlangens»
- d) Struktur der Tathandlung nach Art. 305bis StGB
- e) Kriterium des infolge der Tathandlung zufliessenden wirtschaftlichen Mehrwerts
- f) Deliktslohn und Gewerbsmässigkeit
- g) Zwischenfazit
- 3. Alternativen zur Einordnung als Tatprodukt
- III. Sicherungseinziehung nach Art. 69 StGB
- IV. Ergebnis und Folge
I. Einleitung
Staatsanwaltschaften und Gerichte begegnen der Geldwäscherei in zwei grundlegend verschiedenen Ausprägungen; der Geldwäschereihandlung als allfällig noch zu beurteilenden Teil neben der untersuchten Haupttat und jenen Verfahren, die einzig wegen Verdachts der Geldwäscherei geführt werden. Bei Letzteren handelt es sich vorwiegend um internationale Sachverhalte, bei welchen die…
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