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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2010 | p. 162–168Es folgt Seite №162

Konfrontationsanspruch: Einschränkung und Kompensation

I. Einleitung

Die Schweizerische Strafprozessordnung1 sieht vor, dass alle Beweiserhebungen durch die Staatsanwaltschaft in Anwesenheit der Parteien zu erfolgen haben.2 Ausnahmen und Einschränkungen von diesem Grundsatz sieht das Prozessrecht in verschiedener Hinsicht vor.3 Die Einschränkungen des Anwesenheitsrechts greifen jedoch in die Rechte der beschuldigten Person ein. Je nach Intensität des…

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