I. Zum ersten Mal erscheint ein Kommentar zum Jugendstrafrecht in französischer Sprache. Das materielle und das formelle Recht werden darin im selben Band behandelt. Die beiden einschlägigen Gesetze nehmen je etwa die Hälfte des Kommentars ein: Das gesamte Jugendstrafgesetz wurde von Nicolas Queloz bearbeitet, die Jugendstrafprozessordnung von Aurélien Stettler (Art. 1–17 und 23–25), von Loïc Parein/Jonathan Rutschmann (Art. 18–22) und hauptsächlich von Michaël Geiger (Art. 26–45).
II…