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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2019 | p. 94–97Es folgt Seite №94

Nr. 9 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 4. April 2018 i.S.X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_725/2017

Art. 146 Abs. 1 StGB: versuchter Versicherungsbetrug; Arglist; Opfermitverantwortung.

Die Abfassung einer falschen Schadensanzeige zuhanden einer Versicherung zur betrügerischen Erlangung von Versicherungsleistungen ist grundsätzlich immer als arglistig im Sinne von Art. 146 Abs. 1 StGB zu qualifizieren. Das Merkmal der Arglist ist dann nicht erfüllt, wenn das Täuschungsopfer den Irrtum mit einem…

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