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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2016 | p. 90–96Es folgt Seite №90

Die Grenzen ​des delegierten Ermittlungsauftrags an die Polizei1

I. Problemstellung

Das Gesetz gibt der Staatsanwaltschaft vor, sich bei der Delegation von Untersuchungshandlungen an die Polizei auf «konkret umschriebene Abklärungen» (Art. 312 Abs. 1 Satz 2 StPO) zu beschränken. Jedoch lässt die Entwicklung in den Kantonen die Tendenz einiger Staatsanwaltschaften erkennen, die Leitung ​des Verfahrens aus der Hand zu geben; sei es durch allgemein…

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