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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2009 | p. 104–109Es folgt Seite №104

Der Anspruch auf einen Anwalt zu Beginn der Strafuntersuchung*

I. Einleitung

Im Zusammenhang mit dem Anspruch auf einen Anwalt zu Beginn der Strafuntersuchung ist oft vom «Anwalt der ersten Stunde» die Rede. Damit ist die Vorstellung verbunden, dass es ganz generell einen Zeitpunkt gebe, ab welchem die Verteidigung im Strafverfahren ihre Aktivitäten entfalten könne bzw. können sollte.

Die Wirklichkeit der gesetzlichen Regelungen ist wesentlich…

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