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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2009 | p. 104–109Es folgt Seite №104

Der Anspruch auf einen ​Anwalt zu Beginn ​der Strafuntersuchung*

I. Einleitung

Im Zusammenhang mit dem Anspruch auf einen ​Anwalt zu Beginn ​der Strafuntersuchung ist oft vom «​AnwaltdererstenStunde» die Rede. Damit ist die Vorstellung verbunden, dass es ganz generell einen Zeitpunkt gebe, ab welchem die Verteidigung im Strafverfahren ihre Aktivitäten entfalten könne bzw. können sollte.

Die Wirklichkeit ​der gesetzlichen Regelungen ist…

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