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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2012 | S. 299–300Es folgt Seite №299

Nr. 48 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 30. Januar 2012 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gegen Y. – 6B_652/2011

Art. 7 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a, 48 Abs. 1 lit. g LMG: Geltungsbereich des LMG; Pflicht zur Reinigung der zum Schlachten bestimmten Tiere.

Der Geltungsbereich des Lebensmittelgesetzes umfasst den ganzen «Lebensweg» eines Lebensmittels, von der Mast von Tieren bis zur Abgabe des Endproduktes an die Konsumenten.

Unter Strafe steht nicht nur die Abgabe von nicht gesetzeskonformen Lebensmitteln an den…

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