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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2014 | S. 229–232Es folgt Seite №229

Nr. 47 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 18. Februar 2014 i.S. X. gegen Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_85/2014

Art. 15 Abs. 2, 18 Abs. 1 JStG: kurzfristige vorläufige Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung «in Krisensituationen»; Änderung einer Schutzmassnahme.

Obwohl vom Gesetzeswortlaut nicht ausdrücklich erwähnt, ist die Möglichkeit einer kurzfristigen vorläufigen Unterbringung eines Jugendlichen in einer geschlossenen Einrichtung in Krisensituationen von Art. 15 Abs. 2 JStG erfasst. Für…

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