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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2014 | S. 227–228Es folgt Seite №227

Nr. 46 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 17. Juli 2012 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt und Y. – 6B_207/2012

Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK; aArt. 35 lit. d OHG; Art. 153 Abs. 2 StPO: Konfrontationsrecht des Beschuldigten; Einschränkung durch das Opferrecht.

Das Konfrontationsrecht des Beschuldigten wird in gewissen Konstellationen durch die Opferrechte eingeschränkt. Handelt es sich namentlich um Straftaten gegen die sexuelle Integrität kann das Opfer verlangen, dass eine Gegenüberstellung gegen seinen…

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