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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2009 | S. 172–174Es folgt Seite №172

Nr. 36 Kantonsgericht Freiburg, Strafrechtliche Abteilung, Urteil des Präsidenten der Strafkammer vom 13. November 2008 i.S. X. – 503 2008-305

Art. 3 Abs. 2 JStG, Art. 22 ff. StPO/FR: Anwendbarkeit des Jugendstrafprozessrechts bei Übergangstätern.

Ein Verfahren, das gegen einen Jugendlichen eingeleitet wurde, bleibt auch dann ein Jugendstrafverfahren nach kantonalem Jugendstrafprozessrecht, wenn während der Verfahrenshängigkeit neue, nach dem 18. Lebensjahr begangene Straftaten bekannt werden. Die Anwendbarkeit des…

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