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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2013 | S. 297–300Es folgt Seite №297

Nr. 36 Obergericht Solothurn, Strafkammer, Urteil vom 8. November 2012 i.S. X. gegen Amtsgerichtsstatthalterin Solothurn-Lebern – STBER.2012.21

Art. 186 Abs. 1 DBG; § 200 Abs. 1 StG/SO: private Wahlkampfkosten nicht geschäftsmässig begründet; objektiver Tatbestand des Steuerbetrugs erfüllt.

Eine Geschäftsaufwendung ist grundsätzlich geschäftsmässig begründet, wenn der Betrieb und der mit ihm verfolgte Zweck der Gewinnerzielung mit der Aufwendung in einem kausalen Zusammenhang stehen, wobei die Kausalität zwischen Betrieb und…

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