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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2012 | S. 290–292Es folgt Seite №290

Nr. 44 Obergericht Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, Beschluss vom 22. März 2012 i.S. A. – BK 11 293

Art. 71 Abs. 3 StGB; Art. 268 StPO: Ersatzforderungsbeschlagnahme; Deckungsbeschlagnahme.

Bei der Ersatzforderungsbeschlagnahme gemäss Art. 71 Abs. 3 StGB bedarf es – wie bei der Deckungsbeschlagnahme gemäss Art. 268 StPO – keines Zusammenhangs zwischen den betroffenen Vermögenswerten und der Tat; ausserdem besteht im Fall einer Zwangsvollstreckung kein Vorzugsrecht des Staates. Vor diesem…

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