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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2010 | S. 100–102Es folgt Seite №100

Nr. 24 Kantonsgericht Graubünden, I. Strafkammer, Urteil vom 11. März 2009 i.S. A. (Berufung) – SF 08 9

Art. 19 Ziff. 2 BetmG; Art. 2 Abs. 1 StGB: Verklammerung einzelner Abgaben von Kokain zu einem schweren Fall; rechtliche Einheit; keine Realkonkurrenz.

Die unter den qualifizierten Tatbestand des Art. 19 Ziff. 2 BetmG subsumierten Widerhandlungen (mehrfacher Verkauf von Kokain an verschiedene Personen) bilden eine rechtliche Einheit, so dass keine zusätzliche Strafschärfung wegen mehrfacher…

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