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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2009 | S. 358–359Es folgt Seite №358

Nr. 76 Bundesstrafgericht, I. Beschwerdekammer, Entscheid vom 6. Juli 2009 i.S. Kanton Bern gegen Kanton Appenzell Ausserrhoden – BG.2009.16

Art. 95 f., 104 Abs. 1, 105 IRSG; Art. 342, 345 StGB; Art. 279 Abs. 1 BStP: Vollzug in der Schweiz einer im Ausland ausgesprochenen Strafe; interkantonale Zuständigkeit.

Beim Antrag auf Übernahme des Vollzugs einer im Ausland ausgesprochenen Strafe entscheidet das BJ über die Annahme des Gesuchs und bestimmt gleichzeitig den zuständigen Kanton. Der kantonalen Vollzugsbehörde, mit welcher das BJ zuvor…

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