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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2008 | S. 353–355Es folgt Seite №353

Nr. 75 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 9. April 2008 i.S. X. gegen das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich – 6B_772/2007

Art. 90 Abs. 4, 84 Abs. 6 StGB: Prognosebeurteilung nach FOTRES, Widerruf einer Urlaubsbewilligung.

Die Rückfallgefährlichkeit eines Gefangenen darf nicht allein oder auch nur überwiegend anhand von formalisierten Prognoseinstrumenten (z.B. FOTRES) beurteilt werden, sondern es bedarf zusätzlich einer differenzierten Einzelfallanalyse durch einen Sachverständigen (E. 4.1–4.4). Erkenntnisse über die…

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