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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2015 | S. 288–290Es folgt Seite №288

Nr. 45 Obergericht Bern, 2. Strafkammer, Beschluss vom 1. Dezember 2014 i.S. A. gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern und B. – SK.14.143

Art. 335 Abs. 2 StPO: Wegfall eines Richters in der Hauptverhandlung; Kollegial- und Einzelgericht.

Aus Art. 335 Abs. 1 StPO folgt, dass das gesetzmässig zusammengesetzte Gericht während der gesamten Hauptverhandlung, damit von der Eröffnung der Verhandlung (Art. 339 Abs. 1 StPO) bis zur Urteilseröffnung (Art. 351 StPO), in derselben Besetzung tagt. Im Gegensatz zur früheren…

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