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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2008 | S. 230–233Es folgt Seite №230

Nr. 52 Bundesgericht, Urteil vom 22. November 2007, Strafrechtliche Abteilung, i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_131/2007, (ausschnittsweiser Abdruck)

Art. 42 Abs. 1, 43 Abs. 1, 50 StGB: Berücksichtigung der Obergrenzen für den bedingten und den teilbedingten Vollzug; Begründungspflicht.

Führt die Strafzumessung unter Würdigung aller wesentlichen Umstände, zu welchen auch die Wirkung der Strafe und ihres Vollzugs auf das Leben des Täters gehört, zu einer Freiheitsstrafe, die im Bereich des gesetzlichen Grenzwerts für den bedingten beziehungsweise…

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