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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2010 | S. 99–100Es folgt Seite №99

Nr. 23 Obergericht des Kantons Luzern, II. Kammer, Urteil vom 5. Mai 2009 − 21 08 159.2

Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG: Reinheitsgrad bei Amphetamin.

Für die Beurteilung eines schweren Falles bestehen im Gegensatz zu Kokain und Heroin bei Amphetamin keine durchschnittlichen Reinheitswerte, die angenommen werden können, wenn der Reinheitsgrad der konkret gehandelten Amphetamine nicht durch Befragung oder Analyse annähernd zuverlässig ermittelt werden kann. (Regeste des Gerichts)

Art…

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