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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2008 | S. 351–353Es folgt Seite №351

Nr. 74 Obergericht des Kantons Schaffhausen, Urteil vom 4. April 2008 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen gegen X. – 50/2007/29

Art. 33 Abs. 1 lit. a, 4 Abs. 1 lit. d WG: Waffenrechtliche Qualifikation eines zur Selbstverteidigung mitgeführten Baseball-Schlägers.

Ob ein Gerät zur Verletzung von Menschen bestimmt ist und damit als «Waffe» im Sinne des – derzeit noch geltenden – Waffenrechts gilt, bestimmt sich ausschliesslich nach objektiven Gesichtspunkten. Baseball-Schläger und ähnliche Sportgeräte sind keine Waffen,…

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