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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2009 | S. 283–285Es folgt Seite №283

Nr. 59 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 19. November 2008 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich − 6B_116/2008

Art. 49, 62a Abs. 2, 63b Abs. 2 und Abs. 4 StGB: keine Gesamtstrafenbildung bei Strafvollzug wegen Nichtbewährung bei einer ambulanten Massnahme; Ermessen bei der Anrechnung des mit der ambulanten Behandlung verbundenen Freiheitsentzugs.

Begeht der Täter während der ambulanten Behandlung Straftaten, so wird die erfolglose ambulante Behandlung aufgehoben und die aufgeschobene Freiheitsstrafe vollzogen…

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