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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2014 | S. 222–223Es folgt Seite №222

Nr. 43 Obergericht Aargau, Beschwerdekammer, Entscheid vom 25. Juli 2011 i.S. M. gegen Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm – SBK.2011.119

Art. 425, 428 Abs. 1 StPO; § 3 Abs. 5 VVV/AG: Kostentragung; Kostenerlass.

An der bisherigen Praxis, dass ein Kostenerlass erst nach Abschluss des Strafverfahrens im Zeitpunkt des Kostenbezugs und nicht bereits im Zeitpunkt des Entscheids geprüft wird, ist festzuhalten. (Regeste des Gerichts)

Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2014 | S. 222–223 Es folgt Seite № 223Art. 425

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