Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2012 | S. 224–226Es folgt Seite №224

Nr. 30 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 24. Mai 2012, i. S. X. gegen Staatsanwaltschaft See-/Oberland Uster – 1B_180/2012

Art. 423, 426 Abs. 2 StPO: Kosten der ​Strafuntersuchung bei Einstellung des Verfahrens.

Ordnet die Polizei bei einem Autofahrer einen Drogenschnelltest aufgrund geröteter Augen und einem verlangsamten Verhalten an, kann das Gericht dem Autofahrer die Verfahrenskosten auferlegen, wenn der Grenzwert für den Nachweis von Kokain im Blut zwar nicht erreicht wurde, er aber unbestrittenermassen am Vortag…

[…]